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- Wenn ambulante Maßnahmen nicht ausreichen bzw. aus fachlichen Gründen nicht indiziert sind, kann, vorausgesetzt der/die Klient/in ist dazu bereit, die Weitervermittlung zur stationären Entgiftung und zur stationären Entwöhnung erfolgen. Diese Maßnahmen erfordern eine intensive Vorbereitung, der oft eine langwierige Motivationsarbeit vorausgeht.
- Zu unseren Aufgaben gehört es hierbei die geeigneten Einrichtungen auszusuchen und das gesamte Kostenverfahren (Antrag, Sozialbericht, Arztbericht etc.) zu organisieren.
- Die stationären Einrichtungen verlangen in der Regel von den Beratungsstellen, dass die Klienten/innen direkt nach der klinischen Entgiftung nahtlos zur Aufnahme in die stationäre Therapie begleitet werden.