Beratung und Betreuung von Klienten/innen mit gerichtlicher Auflage
- Klienten/innen mit gerichtlichen Auflagen erhalten dieselben Beratungs und Betreuungsangebote wie Klienten/innen ohne Auflagen.
- In den Beratungsgesprächen verfolgen wir zunächst das Ziel, die Klienten/innen dazu zu motivieren, unabhängig von der Auflage, „freiwillig“ aus eigener Problemeinsicht zu den Beratungsgesprächen zu kommen.
- Die Klienten/innen erhalten für die durchgeführten Gespräche einen schriftlichen Nachweis.

